Fachanwalt für Strafrecht
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Spezialisierung:
■  Strafrecht
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Verdampft und Zugelangt – Punkt wegen E-Zigarette!
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass auch das „Dampfen“ teuer werden kann, wenn dabei am Touchscreen der E-Zigarette gespielt wird. Wer während der Fahrt auf dem Display der E-Zigarette Einstellungen vornimmt, riskiert einen Punkt und 100 Euro Bußgeld. Nach § 23 Abs. 1a StVO sind nämlich nicht nur Smartphones tabu, sondern auch andere elektronische Geräte mit Bildschirm. Das Urteil stellt klar: Auch moderne Dampfer müssen während der Fahrt die Finger vom Touchscreen lassen. Hauptsache Sie behalten die Kontrolle – über Ihr Auto, nicht Ihre E-Zigarette! Ablenkung bleibt Ablenkung, egal ob mit Ananasgeschmack oder nicht. Wer jetzt denkt, er könne während des Fahrens heimlich sein Dampfgerät bedienen, muss mit unangenehmem Nachspiel rechnen. Fragen zum Punkte- oder Strafenkonto? Wir beraten Sie gerne und sorgen dafür, dass Sie auch weiterhin einen klaren Durchblick behalten – auf der Straße wie im Paragraphendschungel!

MPU und Führerschein: Wenn aus negativ plötzlich doppelt negativ wird!"
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass der Führerschein weg ist, wenn Zweifel an den Abstinenznachweisen bestehen – auch wenn das Gutachten zunächst positiv war. Ein Antragsteller hatte nach einer Drogenfahrt seine Fahrerlaubnis verloren, später wieder beantragt und durch zunächst ein lupenrein wirkendes Abstinenzzeugnis zurückbekommen. Doch plötzlich wurde aus dem positiven Gutachten ein Rückzieher: Manipulationsverdacht beim Abstinenznachweis! Die Behörde war schneller als jede Ampel auf Rot und zog den Führerschein wieder ein. Das Gericht sah das genauso – Vertrauen ist gut, Abstinenznachweis ist besser! Wer beim MPU-Schummeln erwischt wird, ist schneller wieder Fußgänger als ihm lieb ist. Die öffentliche Sicherheit geht vor, da hilft auch kein Eilantrag. Der Fall zeigt: Ehrlichkeit währt am längsten – besonders, wenn es um Drogen und Straßenverkehr geht. Verkehrsrecht kann zwar kompliziert sein, aber eines ist klar: Der Führerschein ist keine Dauerkarte, sondern ein Vertrauensvorschuss. Also: Finger weg von Tricksereien, sonst bleibt es beim ÖPNV-Ticket!


  

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